Was ist im Todesfall zu tun? Vorsorgeplaner Helfen Sie anderen und teilen Ihre Erfahrung mit uns!

Bestattung

Sie haben die freie Wahl!

Das Bestattungsunternehmen ist frei wählbar und nicht orts- oder bezirksgebunden! Es sollte eine Herzensangelegenheit und Frage des Vertrauens sein, durch welchen Bestatter Sie Ihre Interessen vertreten lassen.

Die freie Wahl des Bestatters gilt ebenso in allen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, sowie für den Fall, dass eine polizeilich angeordnete Überführung bereits durch einen dafür beauftragten Bestatter durchgeführt wurde.

Impressionen FriedhofErdbestattungen & Feuerbestattungen

Wir bestatten auf allen Friedhöfen, dem letzten Willen entsprechend und beraten Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Grabes und der Vorgaben der jeweiligen Friedhofs- bzw. Gebührensatzung. Wir empfehlen einen persönlichen Gesprächs- und Besichtigungstermin mit der Friedhofsverwaltung. Die Wahl der letzten Ruhestätte sollte für Sie stimmig sein. Die entsprechenden Kontakte erhalten Sie gern von uns.

Naturbestattungen

Im Anschluss an eine Feuerbestattung kann die Urne nach den Kriterien der jeweiligen Friedhofssatzung und Gebührenordnung auf einem Friedhof bestattet werden oder alternativ dazu:

Seebestattung

Seit nahezu 40 Jahren bieten wir mit dem eigenen Schiff MS „Seewind“ Seebeisetzungen nicht nur in der Kieler Bucht, sondern auch von verschiedenen Abfahrtshäfen in Ost- und Nordsee an. Heinz Beutler begleitet in zweiter Generation persönlich als Kapitän und Trauerredner.

Unsere einzigartige Gedenkstätte dient Ihnen als Angehörige im Nachhinein als Anlaufstelle. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage Abendfrieden Seebestattungen.

besuchen Sie uns auf Abendfrieden Seebestattungen

Seebestattung

Waldbestattung

Die Waldbeisetzung ist eine Beisetzungsalternative zum herkömmlichen Friedhof. Menschen, die Zeit ihres Lebens mit der Natur und dem Wald eng verbunden waren, können eine Beisetzung unter Wipfeln wählen. In vielen Wäldern gibt es eine Andachtsstelle an der auch eine Trauerfeier abgehalten werden könnte. Gedenkschilder mit dem Namen der verstorbenen Person können auf Wunsch ebenfalls an der Grabstelle angebracht werden.

Waldbestatttung Ruheforst

Tree of Life

Wir sind Exklusivpartner für die Region Kiel

TREE OF LIFE GmbH ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in 39615 Hansestadt Seehausen / Altmark. Das Unternehmen ermöglicht mit dem internationalen Partner Remember in Green “Tree of Life“ - Bestattungen weltweit

Nach der Einäscherung im örtlichen Krematorium und ggf. einer Trauerfeier in Deutschland erfolgt die Überführung der Urne in das beauftragte Spezialunternehmen. Erst dort findet dann die Baumbestattung statt. Wählen Sie Ihren eigenen persönlichen Wunschbaum aus, welcher in einem Substratgemisch aus der Asche der/des Verstorbenen und spezieller Vitalerde zur Durchwurzelung gepflanzt wird. Hierfür stehen ausgewählte Sorten fast aller Laub-, Nadel-, und Zierbäume zur Verfügung. Nach mindestens 6 Monaten ist der Baum pflanzfertig und wir übergeben Ihnen den Baum mit den Beisetzungsdokumenten.

Aufgrund geltender gesetzlicher Zwangsbestimmungen in Deutschland werden Tree of Life Bestattungen nur in autorisierten Vertragsunternehmen in europäischen Anrainerstaaten durchgeführt, in denen es keine Bestattungspflicht für Urnen gibt. (z.B. Schweiz, Tschechische Republik, Niederlande)

Lassen Sie Ihren Tree of Life an einem geeigneten Ort oder am gewählten Lieblingsplatz der/des Verstorbenen pflanzen und schaffen sich damit Ihren ganz persönlichen Ort des Gedenkens. Selbstverständlich kann eine Trauerfeier an der Pflanzstelle mit uns abgestimmt werden.

Tree of Life

Tree of Life

Tree of Life

Tree of Life

 


 

Neben den genannten Bestattungsformen gibt es weitere alternative Bestattungsarten über die wir Sie gern im persönlichen Gespräch aufklären.

Wissenswertes aus dem Bestattungsgesetz

Das Bestattungsrecht obliegt den gesetzlichen Regelungen der Bundesländer; für unsere Region gilt demnach das Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein.

Jede Person, die eine verstorbene Person auffindet, oder in dessen Beisein eine Person verstirbt, ist verpflichtet, eine ärztliche Person zu benachrichtigen. Handelt es sich um eine unbekannte Person oder besteht der Verdacht eines unnatürlichen Todes, ist ebenso unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.

Der Arzt, der den Tod feststellt, stellt eine Todesbescheinigung aus, die u.a. für die Beantragung der Sterbeurkunden benötigt wird. Innerhalb einer Frist von 36 Stunden kann - sofern keine Einwände bestehen - eine Hausaufbahrung stattfinden. Schließlich muss die Überführung in einen geeigneten Aufbahrungsraum veranlasst werden. Die Überführung muss mit einem Sonderfahrzeug (Bestattungskraftwagen) erfolgen. Nicht zuletzt aus dem Grund ist ein Bestatter erforderlich. Zudem ist der Bestatter mit den berufsgenossenschaftlichen Gefahren im Umgang mit Verstorbenen vertraut und für die hygienische Versorgung Verstorbener ausgebildet. Eine Abschiednahme am offenen Sarg kann zum späteren Zeitpunkt nach der hygienischen Versorgung des Verstorbenen stattfinden. Eine Trauerfeier kann ganz individuell gestaltet werden.

Das Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein gibt folgende Fristen vor: frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt darf - und spätestens nach 9 Tagen soll die Erdbestattung oder Kremation des Verstorbenen stattgefunden haben. Urnen sollen innerhalb eines Monats beigesetzt werden. In besonderen Fällen können Verlängerungen der Fristen beantragt werden.

Bestattungsrecht - Bestattungspflicht

Rechtlich wird unterschieden zwischen dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft (BGB) und dem Totenfürsorgeberechtigten bzw. –pflichtigen (BestattG S-H.).

Die totenfürsorgeberechtigte Person hat das Recht, über die Bestattungsangelegenheiten zu bestimmen und kann sich die Kosten einer standesgemäßen Bestattung von der Erbengemeinschaft erstatten lassen.

BücherNach den Begriffsbestimmungen sind Hinterbliebene der Reihenfolge nach die folgenden volljährigen Personen, denen aus der Totenfürsorge sowohl Rechte, als auch Pflichten entstehen:

  1. die Ehegattin oder der Ehegatte,
  2. die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  3. leibliche und adoptierte Kinder,
  4. Eltern,
  5. Geschwister,
  6. Großeltern und
  7. Enkelkinder der verstorbenen Person.

Bestattungskostenübernahme:

Wenn keine Hinterbliebenen tätig werden, wird das zuständige Ordnungsamt die Bestattung veranlassen und die Kosten bei der bestattungspflichtigen Person einfordern. Sollten Hinterbliebene finanziell nicht in der Lage sein, die Bestattungskosten zu übernehmen, können diese einen Antrag bei dem zuständigen Sozialamt auf Kostenübernahme stellen.

  Kiel 0431. 38036288   Stein/Laboe 04343. 49777   Lütjenburg 04381. 4956